DELTA Engineering

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der DELTA Engineering GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die DELTA Engineering GmbH sie schriftlich bestätigt. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit DELTA Engineering GmbH einen Vertrag abschliesst.

2 Verkaufsunterlagen

Die Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen in Broschüren, Inseraten, Webseiten und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen hat ausschliesslich orientierenden Charakter und beinhaltet in keiner Weise eine rechtlich verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Alle diese Beschreibungen sowie die Produkte, deren Dokumentationen und Dienstleistungen werden regelmässig angepasst oder weiterentwickelt, weshalb für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen keine Gewähr besteht. Verbindlich sind allein die in der schriftlichen Offerte bzw. in der Rechnung genannten Merkmale.

3 Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt betreffend Verkauf, Dienstleistung und Ausbildung

3.1 Preise

Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von DELTA Engineering GmbH verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie Kosten für Verpackung, Versand/Zustellung und Transport sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Zubehör ist, wo nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Die Preise der Produkte und der Dienstleistungen (inkl. Ausbildung) bestimmen sich nach der Preisliste im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Änderungen der Preisliste sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich.

3.2 Fälligkeit und Verzug

Sämtliche Rechnungen der DELTA Engineering GmbH, ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung, werden am 10. Tag nach Rechnungsdatum fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. DELTA Engineering GmbH kann einen Verzugszins in der Höhe von 10% geltend machen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DELTA Engineering GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen und Dienstleistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben sind ausschliesslich vom Kunden zu tragen. Sofern der sich im Verzug befindliche Kunde auch in einer von DELTA Engineering GmbH angesetzten Nachfrist seine Forderung nicht erfüllt oder sicherstellt, ist DELTA Engineering GmbH berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder Dienstleistungen an den Kunden zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

3.3 Zahlungsmodalitäten, Abtretung und Verrechnung

Zahlungen sind auf das Bankkonto von DELTA Engineering GmbH zu leisten. Checke werden von DELTA Engineering GmbH nur gestützt auf eine schriftliche Vereinbarung angenommen. Sämtliche Kosten und Spesen sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der DELTA Engineering GmbH zu verrechnen. Jegliches Retentionsrecht des Kunden an Sachen der DELTA Engineering GmbH wird vollumfänglich wegbedungen. Die Zahlung des Kunden hat unabhängig davon zu erfolgen, ob er die Produkte im Rahmen des Weiterverkaufes in Rechnung stellen oder einkassieren kann.

3.4 Eigentumsvorbehalt

Die von DELTA Engineering GmbH gelieferten Produkte bleiben - soweit sie im Einflussbereich des Kunden stehen - im Eigentum der DELTA Engineering GmbH, bis DELTA Engineering GmbH den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. DELTA Engineering GmbH ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen DELTA Engineering GmbH umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung betreffend die Eintragung des Eigentumsvorbehalts des Schweizerischen Bundesgerichtes). Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von DELTA Engineering GmbH gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

4 Lieferbedingungen

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch DELTA Engineering GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von DELTA Engineering GmbH durch Zulieferanten, Hersteller und Lizengeber.

Ein Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung des Liefertermins ist nur mit eingeschriebener Mahnung und einer minimal gewährten Nachfrist von 3 Wochen möglich. Schadenersatzansprüche können keine geltend gemacht werden. Bestellungen können nur mit eingeschriebenem Brief annulliert werden. DELTA Engineering GmbH kann eine Gebühr zur Deckung ihres Aufwandes verrechnen.

5 Haftung

Mängel an den Datenträgern von Software-Produkten sind vom Kunden innert 10 Tagen ab Erhalt des betreffenden Produkts schriftlich zu rügen. Nur frist- und formgerecht gerügte Mängel können, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Grundlage sein für die Geltendmachung von Mängelrechten oder für die Erklärung des Vertragsrücktritts. Mangelhafte Datenträger werden nach frist- und formgerechter Mängelrüge von DELTA Engineering GmbH ersetzt. Die Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Softwareentwicklung und Beratung Fehler einschleichen können. Im Hinblick darauf, dass Software aufgrund ihrer Komplexität naturgemäss fehlerbehaftet ist, leistet die DELTA Engineering GmbH keinerlei Gewähr für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit oder die Tauglichkeit der gelieferten Software. Jede Haftung für Mangelhaftigkeit und für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist vollumfänglich ausgeschlossen.

DELTA Engineering GmbH geht davon aus, dass bei einem gewünschten oder notwendigen Eingriff in Hard- oder Software, sämtliche Daten vor dem Eingriff gesichert wurden, und in einem verhältnismässigen Aufwand wieder zurückgespielt werden können. Der Kunde übernimmt die notwendigen Kosten bei einer Datenrestauration. Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Lagerung und Erneuerung der Datensicherungsmedien sowie Geräte.

6 Rechte an durch die DELTA Engineering GmbH entwickelter Software

DELTA Engineering GmbH garantiert, dass an den gelieferten Konzepten und Materialien keine Drittrechte (Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte) von Dritten gegenüber unseren Kunden geltend gemacht werden können.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erteilt DELTA Engineering GmbH dem Kunden die Rechte an der Software nicht ausschliesslich. Patente und Urheberrechte verbleiben in jedem Falle bei DELTA Engineering GmbH. Falls der Kunde aus betrieblichen Gründen die Software kopieren muss, hat DELTA Engineering GmbH an der Kopie dieselben Rechte wie am Original.

Ohne besondere Abrede darf der Kunde die ihm überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im vorgesehenen Umfang selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden benötigt die schriftliche Zustimmung von DELTA Engineering GmbH. Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei DELTA Engineering GmbH.

7 Partnerfirmen

Je nach Projektumfang und Aufgabenstellung kann DELTA Engineering GmbH Dienstleistungen von Partnerfirmen beziehen und diesen die Erfüllung einzelner Teilaufgaben übertragen.

8 Lizenzen und Urheberrechte

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen oder verkaufen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des jeweiligen Herstellers.

Werden Software oder andere Produkte vom Kunden zur Installation zur Verfügung gestellt, hat dieser sicherzustellen, dass er über die nötigen Rechte zum Gebrauch der Produkte verfügt.

Die Sicherstellung über die Verfügbarkeit und Anzahl der benötigten Lizenzen und Rechte zur Nutzung von Produkten obliegt ausschliesslich dem Kunden.
Sämtliche durch DELTA Engineering GmbH erstellten Unterlagen wie Pläne, Zeichnungen, Diagramme, Offerten, Produktbeschreibungen, Protokolle und andere Dokumente sind und bleiben im alleinigen Eigentum und Urheberrecht der DELTA Engineering GmbH. Diese Unterlagen werden dem Kunden persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese unverzüglich der DELTA Engineering GmbH zu retournieren.

9 Sorgfaltspflicht

Verschiedene Dienste benötigen zur Nutzung ein Kenn- und ein Passwort. Kunden, welche Kenn- und Passwörter erhalten, sind verpflichtet diese geheim zu halten und zu verhindern, dass Dritte Zugang zu diesen erhalten.

10 Softwarewartung

Für die Software-Wartung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Software-Wartungsabonnement oder Software-Wartungsvertrags. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist DELTA Engineering GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen und Dienstleistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, dies gilt insbesondere auch für Dienste im Zusammenhang mit der Software.

11 Datenschutz

Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und zum Zwecke der Auftragserfüllung maschinell verarbeitet werden. Wir gewährleisten die vertrauliche Behandlung der Daten.

Weiter erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine Daten von uns zu eigenen Marketingzwecken verarbeitet und gespeichert werden, sofern er dies nicht ausdrücklich untersagt.

12 Salvatoresche Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.

13 Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

Zürich, den 27.12.2007